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Aktuelles

Auf dieser Homepage finden Sie Sachverständige im Familienrecht im Raum Berlin und Brandenburg.

Alle hier aufgeführten Sachverständige arbeiten nach dem systemisch lösungsorientierten Ansatz. Die Beauftragung durch das Familiengericht erfolgt u.a. nach §163 Abs.2 FamFG.

 

Grundsatz der Beauftragung ist das Wohl der Kinder zu wahren und Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken.

 

Die Begutachtung findet unter Anwendung der aktuellen Corona Regeln

weiterhin statt.


 

 

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